Ärztlich verordnet

Hier finden Sie die Leistungen, die wir aufgrund einer ärztlich ausgestellten Heilmittelverordnung im Rahmen der Physiotherapie abgeben.

Der Heilmittelverordnung entnehmen wir die Diagnose und das ggf. beschriebene Therapieziel. Am Anfang unserer Arbeit steht grundsätzlich ein ausführliches Gespräch mit Ihnen als Patient*in, welches uns wichtige Informationen über Ihre Lebensumstände und Ihren Alltag, Informationen über Ihren Krankheits- sowie Behandlungsverlaufs liefert. Sicht- und Tastbefund sowie Gelenk- und Muskelfunktionstests sind weitere wichtige Instrumente, ein Fundament für eine individuelle, ganzheitliche und funktionelle Behandlung. Gemeinsam, Patient*in und Therapeut*in, definieren wir differenzierte Therapieziele, die für Sie im Alltag relevant sind.

Die Richtwerte für die Regelbehandlungszeiten sind von den Kostenträgern, überwiegend übereinstimmend, vorgeschrieben. Die der gesetzlichen Krankenkassen haben wir zu den einzelnen Heilmitteln notiert.