Gut zu wissen…

Auf der Grundlage häufig gestellter Fragen, haben wir hier einige Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt: 
 

Terminvereinbarung

Termine sind nur nach Vereinbarung möglich. 

Entweder persönlich an unserer Anmeldung, telefonisch, per Mail, per SMS, per WhatsApp oder per Fax. Können Sie uns telefonisch nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Alle Kontaktdaten haben wir unter Kontakt für Sie zusammengestellt.
 

Terminabsagen

Es kann immer mal etwas dazwischen kommen ... 

Die Terminvergabe in unserer Praxis dient einerseits einem zeitgemäßen Behandlungsverlauf, gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass zum Behandlungstermin auch Ihre Therapeut*in für Sie zur Verfügung steht und Sie ohne größeren Zeitverlust behandelt werden können. 

Wir vergeben Termine individuell.  Da durch kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine ein vermehrter Verwaltungsaufwand und erhebliche Honorarausfälle entstehen, gilt Folgendes: 

Termine die spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, können wir in den meisten Fällen anderweitig vergeben und stellen daher hier keine Ausfallgebühr in Rechnung. 

Bei Terminen die kurzfristig, also innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn, abgesagt werden, ist es uns oft nicht möglich diese Termine anderweitig zu vergeben und stellen Ihnen daher hier

  • für einen Termin bis 30 min € 12,50
  • für einen Termin ab 35 min € 25,-
  • für einen Hausbesuch € 12,50, zusätzlich zur Ausfallgebühr für den eigentlichen Termin,

Ausfallgebühr in Rechnung.  

Bei nicht abgesagten Terminen besteht für uns keine Möglichkeit diese Termine anderweitig zu vergeben und stellen Ihnen daher hier

  • für einen Termin bis 30 min € 25,-
  • für einen Termin ab 35 min € 50,-
  • für einen Hausbesuch € 25,-, zusätzlich zur Ausfallgebühr für den eigentlichen Termin,

Ausfallgebühr in Rechnung.

Für kurzfristig oder nicht abgesagte Termine für „Wärmetherapie“ und „Freies Gerätetraining“ stellen wir keine Ausfallgebühr in Rechnung.

Für kurzfristig oder nicht abgesagte Termine für Behandlungskombinationen, berechnen wir die Ausfallgebühr für jede einzelne Leistung.

Die Gründe für kurzfristige Terminabsagen oder unentschuldigtem Fernbleiben von einem Termin stehen außer Acht, auch der Krankheitsfall stellt hier keine Ausnahme dar.

Die 24-Stunden-Frist gilt auch am Wochenende gewahrt.

Sie können Termine persönlich an unserer Anmeldung, telefonisch, per Fax, per Mail oder per SMS absagen. Können Sie uns telefonisch nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie ggf. so schnell wie möglich zurück. 

Alle Kontaktdaten haben wir unter Kontakt für Sie zusammengestellt. 

 

Parkplätze

Kostenlose Parkplätze stehen direkt an unserer Praxis zur Verfügung.

Rollstuhl-/behindertengerecht?

Unsere Praxisräume sind barrierefrei! Diverse Ausstattungsmerkmale, von automatischen Türöffnern, über extrabreite Türen, einem Deckenlifter für reibungslosen Transfer, bis hin zu einem Rollstuhl gerechten WC, sollen eine selbstständige, uneingeschränkte Nutzung unseres Leistungsangebotes auch für Rollstuhlfahrer*innen bzw. Menschen mit Behinderung gewährleisten. 

Geschenkgutscheine

Alle unsere privaten Leistungen verkaufen wir auch in Form von Geschenkgutscheinen. Entweder für eine bestimmte Behandlung oder Sie lassen einen Betrag einsetzen, so kann der*die Beschenkte sich selbst für eines unserer Angebote entscheiden. 

Die Gutscheine sind an der Anmeldung unserer Praxis erhältlich. Wenn Sie den Gutschein vorbestellen ersparen Sie sich ggf. unnötige Wartezeit. Auf Wunsch, schicken wir den Gutschein natürlich auch zu. Nehmen sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Treuebonus

Profitieren Sie, bei der Inanspruchnahme unserer privaten Leistungen, von unsrem Treuebonus, bei elf gleichen Behandlungen bzw. Behandlungskombinationen, ist die Elfte gratis! Sollten Sie Leistungen mit unterschiedlichen Preisen in Anspruch genommen haben, bringen wir für die elfte Behandlung, zehn Prozent der Kosten der ersten zehn Behandlungen in Abzug. Sollte der Preis der elften Leistung die Gutschriftsumme unterschreiten, wird die Differenz nicht auf weitere Leistungen übertragen oder ausbezahlt. 

Die „10 + 1“-Leistungen müssen von einer Person in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung der Gutschriftsumme ist nicht möglich.

Was Sie zur Behandlung mitbringen sollten

Grundsätzlich wird ein größeres Handtuch (Badetuch) benötigt, für Fangoparaffin- und Naturmoor-Anwendungen sowie zur Manuellen Lymphdrainage ein Bettlaken (kein Spannbettlaken). Wir bewahren dies gern für weitere Termine in unserer Praxis auf. Handtuch vergessen? Sie besitzen nur Spannbettlaken? Kein Problem! Wir halten für Sie immer frische Handtücher und Laken in unserer Praxis bereit.  

Für einige Behandlungen ist bequeme Kleidung unverzichtbar. Eine Spezielle Sportbekleidung ist allerdings nicht notwendig. Ausschließlich für ein Training an unseren medizinischen Trainingsgeräten oder für einige Gruppenangebote sind Turnschuhe erforderlich. Sehr häufig ist es nötig einige Kleidungsstücke abzulegen, hier kann es von Vorteil sein, eine kurze Hose bzw. ein Top bereitzuhalten. 

Behandlungen im Rahmen der Physiotherapie dürfen wir nur bei Vorlage einer gültigen Heilmittelverordnung abgeben. Wenn Sie die Verordnung nicht schon bei der Terminvereinbarung in unserer Anmeldung abgegeben haben, denken Sie bitte an ihrem ersten Termin daran. 

Röntgenbilder oder Befunde die im Zusammenhang mit dem zu behandelndem Krankheitsbild stehen, können uns wichtige Informationen liefern. 

Patient*innen, deren Behandlungskosten von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und die über eine aktuelle Zuzahlungsbefreiung verfügen bitten wir, Ihre Befreiungskarte zur ersten Behandlung mitzubringen, damit wir die Befreiung berücksichtigen können.

Kostenträger + Kosten für Patienten mit ärztlicher Verordnung

Die Heilmittelverordnung gibt Auskunft darüber, wer die Kosten der Behandlung übernimmt.

Wir können mit folgenden Kostenträgern abrechnen: 

Gesetzliche Krankenkassen - GKV  
In diesem Fall fallen für Patient*innen nur die sogenannte Verordnungsblattgebühr in Höhe von € 10,- je Verordnung + 10 % der Behandlungskosten an. Beispielsweise beträgt die gesamte Zuzahlung für 6 mal Allgemeine Krankengymnastik € 25,66. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit sich von dieser Zuzahlung befreien zu lassen, fragen Sie Ihre Krankenkasse danach.

Berufsgenossenschaften - BG 
Hier fallen für Patient*innen keine Kosten an. 

Deutsche Rentenversicherung - RV  
Hier fallen für Patient*innen keine Kosten an. 

Private Krankenversicherungen - PKV  und Beihilfestellen
Hier rechnen wir folgende Vergütungssätze mit den Patient*innen ab:
 

Physiotherapeutische Erstbefundung

€ 

18,50

Allgemeine Krankengymnastik (KG)

€ 

29,50

Manuelle Therapie (MT)                                               

35,50

Bobath für Erwachsene (KG-ZNS)

47,00

Krankengymnastik am Gerät (KG Gerät) als parallele
Einzelbehandlung bis zu 3 Personen

55,50

Traktion (TR)/Extension (EXT) im Schlingentisch

10,-

Klassische Massagetherapie (KMT)

27,50

Bindegewebsmassage (BGM)

27,50

Manuelle Lymphdrainage 30 min (MLD30)

36,-

Manuelle Lymphdrainage 45 min (MLD45)

44,-

Manuelle Lymphdrainage 60 min (MLD60)

71,50

Kompressionsbandagierung einer Extremität

23,-

Naturmoorpackung (NM) als Teilpackung

40,-

Fangoparaffinpackung (FA) als Teilpackung

17,50

Rotlichtanwendung (HL)

8,50

Heiße Rolle (HR)

15,-

Eisanwendung (KT) in Form einer Kompresse, eines                            
Eisbeutels oder einer direkten Abreibung

14,50

Hausbesuch (HB) incl. Fahrtkosten

25,-

Hausbesuch ab 2 Pat. in soz. Einrichtung (HBSE)
incl. Fahrtkosten


16,50


Die hier angegebenen Preise gelten unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Wir empfehlen, sich vor Behandlungsbeginn über die Erstattungshöhe Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der für Sie zuständigen Beihilfestelle zu erkundigen. 

Weitere Leistungen auf Anfrage

Heilmittelversorgung

Patient*innen fragen uns immer wieder, warum bei gleicher Erkrankung so große Unterschiede in der Heilmittelversorgung liegen. Der Kostenträger macht den Unterschied... 

Handelt es sich um eine gesetzliche Krankenkasse, muss sich der Arzt bzw. die Ärztin bei der Verschreibung von Heilmitteln an die Heilmittel-Richtlinien halten. Wesentlicher Bestandteil der Heilmittel-Richtlinien ist der Heilmittelkatalog. Er beschreibt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen (Diagnosegruppen) im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen. Außerdem gibt er Auskunft darüber,  welche Heilmittel (vorrangig, optional, ergänzend) im Einzelnen indikationsbezogen verordnungsfähig sind. Ärzten bzw. Ärztinnen steht in Abhängigkeit von ihrer Patientenzahl ein gewisses Budget zur Verschreibung von Physiotherapie zur Verfügung. Bei Überschreitung, können dem Arzt bzw. der Ärztin ggf. erhebliche Kosten entstehen. 

Die anderen Kostenträger lehnen ihre Vorgaben bezüglich der Verschreibung von Heilmittel mehr oder weniger an die, der gesetzlichen Krankenkassen an. Eine Budgetierung gibt es dort allerdings nicht.

Zahlungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit bar oder mit Karte (wir akzeptieren Girocard, Mastercard, VISA, Google Pay und Apple Pay) an unserer Anmeldung zu bezahlen oder per Überweisung auf folgendes Konto:
Postbank Hamburg    
IBAN: DE97 2001 0020 0935 5462 06
BIC: PBNKDEFF